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Silbernes Lorbeerblatt der Bundesrepublik Deutschland
Das Silberne Lorbeerblatt wird für herausragende sportliche Leistungen verliehen. Bei der Wertung der Leistungen wird ein strenger internationaler Maßstab angelegt. Einmalige Höchstleistungen in Einzel- bzw. Mannschaftssportarten, d. h. auch Gewinne bei Welt- und Europameisterschaften bzw. Welt- und Europacups reichen für eine Auszeichnung grundsätzlich nicht aus. Der sportlichen Leistung muss eine vorbildliche menschliche und charakterliche Haltung des Auszuzeichnenden entsprechen. Der Bundespräsident verleiht das Ehrenzeichen auf Antrag des Präsidenten des Deutschen Sportbundes, des Präsidenten des Deutschen Behinderten-Sportverbandes oder des Präsidenten des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Die Anträge werden durch das Bundespräsidialamt und das Bundesministerium des Innern als dem für den Sport zuständigen Ressort geprüft. Der Bundesminister des Innern zeichnet den Verleihungserlass nach Art. 58 GG gegen. Die Überreichung der Auszeichnung erfolgt in besonderen Fällen durch den Bundespräsidenten selbst, z. B. bei der Auszeichnung der Gewinner der Olympischen Spiele und der Paralympics. In den übrigen Fällen überreicht der Bundesminister des Innern die Auszeichnung.
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